Haben Alleinerziehende bei Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern Anspruch auf einen Vollzeitkindergartenplatz?

Antwort

In Mecklenburg-Vorpommern haben Alleinerziehende grundsätzlich Anspruch auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind, unabhängig von ihrer Beschäftigungssituation. Die genauen Regelungen können jedoch von Kommune zu Kommune variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen kommunalen Behörde oder dem Jugendamt zu erkundigen, um spezifische Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten