Werden Gewinnausschüttungen vom Arbeitslosengeld abgezogen?

Antwort

Ja, Gewinnausschüttungen können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld beantragst, wird dein Einkommen, einschließlich Gewinnausschüttungen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder aus Beteiligungen an Unternehmen, berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verringert oder du möglicherweise keinen Anspruch mehr hast, wenn dein Einkommen über bestimmten Freibeträgen liegt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Sozialrecht über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren.

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