Grundsicherung kann von Personen beantragt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören: 1. **Erwerbsunfähige Menschen**: Personen, die a... [mehr]
Der Regelbedarf für die Grundsicherung im Alter wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2024 beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Personen voraussichtlich 563 Euro pro Monat. Für Paare liegt der Regelbedarf bei 506 Euro pro Person. Diese Beträge können jedoch je nach individuellen Umständen und Wohnort variieren. Es ist ratsam, die offiziellen Informationen der zuständigen Behörden oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu konsultieren, um die aktuellsten Zahlen zu erhalten.
Grundsicherung kann von Personen beantragt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören: 1. **Erwerbsunfähige Menschen**: Personen, die a... [mehr]