Beim Antrag auf Krankengeld zählt in der Regel nur das Bruttoeinkommen, das aus dem Arbeitsverhältnis resultiert. Das bedeutet, dass Gehalt, Löhne und eventuell andere geldwerte Vorteile, die regelmäßig gezahlt werden, berücksichtigt werden. Ein Firmenwagen oder ein Dienstwagen wird in der Regel nicht als Teil des Bruttolohn betrachtet, es sei denn, es handelt sich um eine geldwerte Leistung, die versteuert wird. In diesem Fall könnte der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs in die Berechnung des Bruttoeinkommens einfließen. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.