Wann und warum sollte ich mich als geringfügig Beschäftigter von der Rentenversicherungspflicht befreien?

Antwort

Als geringfügig Beschäftigter kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Dies ist in der Regel dann sinnvoll, wenn du nicht vorhast, Ansprüche aus der Rentenversicherungubauen oder wenn du bereits andere Rentenansprüche hast die dir wichtiger sind. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann beantragt werden, wenn dein Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung 450 Euro im Monat nicht übersteigt. Du solltest dich befreien lassen, wenn: 1. **Du keine Rentenansprüche aufbauen möchtest:** Wenn du bereits andere Rentenansprüche hast oder nicht planst, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. 2. **Du die Beiträge sparen möchtest:** Die Befreiung kann dir helfen, mehr von deinem Einkommen zu behalten, da du keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen musst. 3. **Du die Befreiung rechtzeitig beantragst:** Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung gestellt werden. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen, da die Einzahlung in die Rentenversicherung auch Vorteile für deine spätere Rente mit sich bringen kann. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachmann kann dir helfen, die beste Entscheidung für deine individuelle Situation zu treffen.

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