Kostenübernahme vom Jugendamt für vollstationäre Kinder- und Jugendwohngruppe?

Antwort

Das Jugendamt kann die Kosten für eine vollstationäre Unterbringung in einer Kinder- und Jugendwohngruppe übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören in der Regel: 1. **Bedarfsermittlung**: Es muss ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung festgestellt werden. Dies geschieht durch eine umfassende Prüfung der familiären und sozialen Situation des Kindes oder Jugendlichen. 2. **Hilfeplanverfahren**: Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens wird gemeinsam mit den Eltern, dem Kind oder Jugendlichen und dem Jugendamt ein individueller Hilfeplan erstellt. Dieser Plan legt fest, welche Art von Hilfe notwendig ist. 3. **Antragstellung**: Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter müssen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen. 4. **Kostenübernahmeerklärung**: Das Jugendamt prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Bei positiver Entscheidung wird eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 5. **Einkommensprüfung**: In einigen Fällen kann das Jugendamt eine Einkommensprüfung der Eltern durchführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können beim zuständigen Jugendamt erfragt werden.

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