Nein, Großeltern und Enkelkinder bilden in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB II). Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie deren unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben. Großeltern und Enkelkinder, die zusammenleben, gelten in der Regel als Haushaltsgemeinschaft, aber nicht als Bedarfsgemeinschaft.