Unter welchen Bedingungen kann man sich mit einem GdB von 40 bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen?

Antwort

Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 gilt man in Deutschland rechtlich noch nicht als schwerbehindert (dies ist ab einem GdB von 50 der Fall). Allerdings besteht die Möglichkeit, sich mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50, bei der Agentur für Arbeit „gleichstellen“ zu lassen. **Was bedeutet Gleichstellung?** Durch die Gleichstellung erhältst du – trotz eines GdB unter 50 – die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Dazu gehören z. B. besonderer Kündigungsschutz, Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung und Vorrang bei der Einstellung im öffentlichen Dienst. **Voraussetzungen für die Gleichstellung:** - Du hast einen GdB von mindestens 30, aber weniger als 50 (also z. B. 40). - Du bist infolge deiner Behinderung ohne die Gleichstellung entweder keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder deinen bestehenden Arbeitsplatz nicht behalten kannst. **Wie läuft das Verfahren ab?** Du stellst einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur prüft, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird insbesondere darauf geschaut, ob deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch die Behinderung tatsächlich eingeschränkt sind. **Weitere Informationen:** - [Agentur für Arbeit: Gleichstellung](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung) - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gleichstellung](https://www.bmas.de/DE/themen/teilhabe-und-inklusion/schwerbehinderte-menschen/gleichstellung.html) **Fazit:** Mit einem GdB von 40 kannst du dich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen, wenn du durch deine Behinderung Schwierigkeiten hast, einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten.

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