Welche Einrichtungen fallen unter die freie Trägerschaft der Jugendhilfe?

Antwort

Einrichtungen, die unter die freie Trägerschaft der Jugendhilfe fallen, sind in der Regel Organisationen, die nicht staatlich, sondern privat oder gemeinnützig organisiert sind. Dazu gehören: 1. **Wohlfahrtsverbände** wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Paritätischer Wohlfahrtsverband. 2. **Kirchliche Träger** wie katholische und evangelische Jugendhilfeeinrichtungen. 3. **Vereine und Stiftungen**, die sich der Jugendhilfe widmen. 4. **Freie Träger der Jugendhilfe** wie Jugendverbände, Jugendzentren und Jugendhäuser. 5. **Private Träger** wie private Kinder- und Jugendheime. Diese Einrichtungen bieten verschiedene Dienstleistungen an, darunter Betreuung, Beratung, Bildung und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.

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