Wo kann man den Paragraph 35a für Kinder beantragen?

Antwort

Die Beantragung nach § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche erfolgt in der Regel bei dem zuständigen Jugendamt. Du solltest dich an das Jugendamt deines Wohnortes wenden, um Informationen über den Antragsprozess und die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Dort kann man dir auch bei der Antragstellung helfen.

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