Paragraph 98 des Sozialgesetzbuches (SGG) regelt die Hilfsform der "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten". Diese Hilfe kann in verschiedenen Formen gewährt wer... [mehr]
Die Beantragung nach § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche erfolgt in der Regel bei dem zuständigen Jugendamt. Du solltest dich an das Jugendamt deines Wohnortes wenden, um Informationen über den Antragsprozess und die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Dort kann man dir auch bei der Antragstellung helfen.
Paragraph 98 des Sozialgesetzbuches (SGG) regelt die Hilfsform der "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten". Diese Hilfe kann in verschiedenen Formen gewährt wer... [mehr]