Hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Schweiz, wenn man ein selbstbewohntes Haus besitzt?

Antwort

In der Schweiz kann man grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben, auch wenn man ein selbstbewohntes Haus besitzt. Allerdings wird der Wert des Hauses bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt. Das selbstbewohnte Eigenheim wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet, solange es als Wohnsitz dient. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die beachtet werden müssen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Berechnungen mit der zuständigen Ausgleichskasse oder einer Fachstelle zu klären, um eine individuelle Einschätzung zu erhalten.

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