Warum ist ein Beratungsbesuch bei Kombinationsleistung SGB XI notwendig?

Antwort

Bei der Beantragung von Kombinationsleistungen nach dem SGB XI ist ein Beratungsbesuch erforderlich, um sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse und Ansprüche des Antragstellers umfassend erfasst werden. Der Beratungsbesuch dient dazu, die verschiedenen Leistungen und Hilfen, die in Anspruch genommen werden können, zu erläutern und zu klären, welche Unterstützung am besten geeignet ist. Zudem soll er dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und die Antragstellung zu erleichtern. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine passgenaue Unterstützung zu gewährleisten und die Qualität der Pflege und Betreuung zu verbessern.

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