Welche Vorschriften gelten für die Gefährdungsbeurteilung einer Gleitschleifmaschine?

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Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für eine Gleitschleifmaschine sind mehrere Vorschriften und Normen zu beachten. Dazu gehören: 1. **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. 2. **Betriebsverordnung (BetrSichV)**: Sie regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und fordert eine Gefährdungsbeurteilung. 3. **DGUV Vorschrift 1**: Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung behandelt die Grundsätze der Prävention und ist relevant für die Gefährdungsbeurteilung. 4. **Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)**: Diese Regeln geben spezifische Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur sicheren Verwendung von Maschinen. 5. **Normen wie ISO 12100**: Diese Norm behandelt die Sicherheit von Maschinen und gibt Leitlinien zur Risikobewertung. Es ist wichtig, alle relevanten Gefahren, wie mechanische Gefahren, Lärm, Staub und chemische Risiken, zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu definieren.

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