Welche Vorschriften gelten bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für eine Stand- oder Säulenbohrmaschine?

Antwort

Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für eine Stand- oder Säulenbohrmaschine sind verschiedene Vorschriften und Normen zu beachten. Dazu gehören: 1. **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten. 2. **Betriebsstättenverordnung (BetrSichV)**: Sie regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Maschinen und Anlagen. 3. **Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)**: Diese Regeln geben spezifische Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur sicheren Benutzung von Maschinen. 4. **Normen wie die DIN EN 60204-1**: Diese Norm behandelt die Sicherheit von Maschinen und gibt Anforderungen an die elektrische Ausrüstung. 5. **Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)**: Diese Vorschriften, die von den Berufsgenossenschaften herausgegeben werden, enthalten spezifische Anforderungen für den Betrieb von Maschinen. Es ist wichtig, alle relevanten Gefahren zu identifizieren, wie z.B. mechanische Gefahren, elektrische Gefahren, Lärm und Vibrationen, und entsprechende Schutzmaßnahmen zu definieren.

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