Nein, das ist nicht korrekt. Die Unterweisung über Gefahren einer Tätigkeit muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Dies ist in der Regel durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt. In bestimmten Fällen, wie bei besonders gefährlichen Tätigkeiten, kann eine häufigere Unterweisung erforderlich sein.