Welche sicherheitstechnische Ausrüstung ist für offene Speicher mit einem Behältervolumen von weniger als 10 l vorgeschrieben?

Antwort

Für offene Speicher mit einem Behältervolumen von weniger als 10 Litern sind in Deutschland bestimmte sicherheitstechnische Ausrüstungen und Maßnahmen vorgeschrieben, die sich aus den geltenden Vorschriften und Normen ergeben. Dazu gehören: 1. **Sicherheitsbehälter**: Der Speicher sollte aus einem geeigneten Material bestehen, das gegen die gelagerten Stoffe beständig ist. 2. **Überfüllsicherung**: Eine Vorrichtung zur Verhinderung einer Überfüllung des Behälters ist erforderlich. 3. **Luftdichtheit**: Der Behälter sollte luftdicht sein, um das Entweichen von Dämpfen zu verhindern. 4. **Kennzeichnung**: Der Speicher muss entsprechend den Vorschriften gekennzeichnet sein, um auf die Gefahren der gelagerten Stoffe hinzuweisen. 5. **Brandschutzmaßnahmen**: Je nach Art der gelagerten Stoffe sind geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen, wie z.B. die Bereitstellung von Feuerlöschern in der Nähe. 6. **Belüftung**: Eine ausreichende Belüftung sollte gewährleistet sein, um die Ansammlung von gefährlichen Dämpfen zu vermeiden. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Stoffe und die geltenden Vorschriften, wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), zu beachten. Bei Unsicherheiten sollte eine Fachkraft konsultiert werden.

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