Braucht man nach der Beherbergungsstättenverordnung eine Sicherheitsbeleuchtung?

Antwort

Ja, nach der Beherbergungsstättenverordnung ist in vielen Fällen eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Gäste und der Mitarbeiter in Notfällen, wie beispielsweise bei einem Stromausfall oder einem Brand. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Bundesland und spezifischer Verordnung variieren. Es ist ratsam, die entsprechenden lokalen Vorschriften zu konsultieren oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.

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