Ja, bei bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Besucher einer Person, die unter Polizeischutz steht, einer Leibesvisitation unterzogen werden. Dies dient der Sicherheit der geschützten Person und der Polizei. Die genauen Maßnahmen hängen von der Bedrohungslage und den spezifischen Umständen ab.