Die Intervalle für die Prüfung von Pulveranlagen hinsichtlich Explosionsschutzgefahr sind in der Regel durch nationale und internationale Normen und Vorschriften festgelegt. In Deutschland beispielsweise sind die relevanten Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu finden. Generell gilt: - Eine Erstprüfung vor der Inbetriebnahme. - Wiederkehrende Prüfungen in regelmäßigen Abständen, die je nach Art der Anlage und den spezifischen Gefahren variieren können. Typischerweise können diese Intervalle zwischen 1 und 3 Jahren liegen. - Zusätzliche Prüfungen nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen an der Anlage. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Vorschriften und Normen zu beachten und gegebenenfalls einen Sachverständigen oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu konsultieren.