Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Der Prüfintervall hängt von der Art des Geräts, der Nutzungshäufigkeit und den betrieblichen Gegebenheiten ab. **Typische Prüfintervalle sind:** - **Bürobereiche:** alle 2 Jahre - **Werkstätten, Baustellen oder raue Umgebungen:** alle 6 Monate bis 1 Jahr Die genauen Intervalle sollten durch eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt werden. Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme, danach sind die Wiederholungsprüfungen in den genannten Abständen durchzuführen. **Rechtliche Grundlage:** [DGUV Vorschrift 3](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3106) **Wichtig:** Die Intervalle können verkürzt werden, wenn bei Prüfungen Mängel festgestellt werden oder die Geräte besonders beansprucht werden.