Eine Brandmeldeanlage sollte in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma geprüft werden. Zusätzlich sind monatliche Sichtprüfungen durch das zuständige Person... [mehr]
Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Der Prüfintervall hängt von der Art des Geräts, der Nutzungshäufigkeit und den betrieblichen Gegebenheiten ab. **Typische Prüfintervalle sind:** - **Bürobereiche:** alle 2 Jahre - **Werkstätten, Baustellen oder raue Umgebungen:** alle 6 Monate bis 1 Jahr Die genauen Intervalle sollten durch eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt werden. Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme, danach sind die Wiederholungsprüfungen in den genannten Abständen durchzuführen. **Rechtliche Grundlage:** [DGUV Vorschrift 3](https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3106) **Wichtig:** Die Intervalle können verkürzt werden, wenn bei Prüfungen Mängel festgestellt werden oder die Geräte besonders beansprucht werden.
Eine Brandmeldeanlage sollte in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma geprüft werden. Zusätzlich sind monatliche Sichtprüfungen durch das zuständige Person... [mehr]
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