Die Lagerung von Gaskartuschen im Keller ist grundsätzlich nicht zu empfehlen und in vielen Fällen sogar verboten. Gaskartuschen enthalten meist Propan, Butan oder deren Gemische, die schwerer als Luft sind. Im Falle eines Lecks sammelt sich das Gas am Boden und kann sich in schlecht belüfteten Kellerräumen ansammeln – das erhöht die Explosions- und Vergiftungsgefahr erheblich. Laut den Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) und der Feuerungsverordnung (FeuVO) dürfen Flüssiggasbehälter (dazu zählen auch Gaskartuschen) nicht in unterirdischen Räumen wie Kellern gelagert werden. Sie sollten stattdessen in gut belüfteten, ebenerdigen Räumen oder im Freien gelagert werden, wo eine Ansammlung von Gas verhindert werden kann. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe](https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Gefahrstoffe/gasflaschen/gasflaschen_node.html). **Fazit:** Gaskartuschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Keller gelagert werden. Lagere sie immer an einem gut belüfteten, sicheren Ort außerhalb von unterirdischen Räumen.