Wie führen wir eine CSM Risikoevaluierung und -bewertung für ein SMS ohne EBL nach Richtlinie 2016/798 ein?

Antwort

Die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS) ohne eine Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) nach der Richtlinie 2016/798 erfordert eine gründliche Risikoevaluierung und -bewertung gemäß der Common Safety Method (CSM). Die CSM-Verordnung (EU) Nr. 402/2013 legt die Anforderungen für die Risikobewertung und -bewältigung fest. Hier sind die grundlegenden Schritte: 1. **Identifikation von Gefahren**: Ermittlung aller potenziellen Gefahren, die mit dem Betrieb verbunden sind. 2. **Risikobewertung**: Bewertung der identifizierten Gefahren hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und möglichen Auswirkungen. 3. **Risikominderung**: Festlegung und Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung. 4. **Überwachung und Überprüfung**: Kontinuierliche Überwachung der Wirksamkeit der Risikominderungsmaßnahmen und regelmäßige Überprüfung des SMS. Weitere Informationen zur CSM-Verordnung findest du hier: [EUR-Lex - 32013R0402](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0402) Für detaillierte Anforderungen und spezifische Schritte zur Einführung eines SMS ohne EBL solltest du die Richtlinie 2016/798 und die entsprechenden nationalen Vorschriften konsultieren.

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