Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Der Prüfin... [mehr]
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Sicherheit von Arbeitsmitteln und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Im Hinblick auf elektrische Anlagen trifft sie folgende wesentliche Aussagen: 1. **Prüfpflicht**: Betreiber von elektrischen Anlagen sind verpflichtet, diese regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen. Dies umfasst sowohl die Erstprüfung nach der Inbetriebnahme als auch wiederkehrende Prüfungen. 2. **Prüfintervalle**: Die BetrSichV legt fest, dass die Prüfintervalle je nach Art der elektrischen Anlage und deren Nutzung variieren können. Die genauen Intervalle sind in der Regel in den entsprechenden Normen und technischen Regeln festgelegt. 3. **Dokumentation**: Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse. 4. **Fachkundige Personen**: Die Prüfungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit elektrischen Anlagen verfügen. 5. **Risikoanalyse**: Vor der Durchführung von Prüfungen sollte eine Risikoanalyse erfolgen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass elektrische Anlagen sicher betrieben werden können und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.
Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit geprüft werden. Der Prüfin... [mehr]
Eine Brandmeldeanlage sollte in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma geprüft werden. Zusätzlich sind monatliche Sichtprüfungen durch das zuständige Person... [mehr]