Videoüberwachung auf einem Parkplatz ist in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, um Datenschutz und die Privatsphäre der Personen schützen. Hier sind einige Ausnahmen, eine Videoüberwachung rechtfertigen können: 1. **Berechtigtes Interesse**: Der Betreiber des Parkplatzes muss ein berechtigtes Interesse an der Überwachung haben, z.B. zum Schutz vor Vandalismus, Diebstahl oder zur Sicherheit der Nutzer. 2. **Verhältnismäßigkeit**: Die Überwachung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass sie nur in dem Umfang durchgeführt werden darf, der notwendig ist, um das berechtigte Interesse zu wahren. 3. **Transparenz**: Es muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Parkplatz videoüberwacht wird. Dies kann durch Schilder oder andere Hinweise geschehen. 4. **Datensparsamkeit**: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die unbedingt notwendig sind. Die Aufnahmen sollten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. 5. **Zweckbindung**: Die erhobenen Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden und nicht für andere Zwecke weiterverarbeitet werden. 6. **Rechtsgrundlage**: In einigen Fällen kann eine gesetzliche Grundlage die Videoüberwachung erlauben, z.B. wenn es um die Durchsetzung von Hausrechten geht. Es ist wichtig, sich an die geltenden Datenschutzgesetze zu halten, wie z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Datenschutzbehörden, z.B. [Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)](https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html).