Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt die an Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Die wichtigsten Anforderungen sind: 1. **Sicherheitsanforderungen**: Geräte müssen so konstruiert und hergestellt werden, dass bei normalem Betrieb und im Falle von Fehlfunktionen keine explosionsfähigen Atmosphären verursachen. 2. **Kategorisierung**: Geräte werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, abhängig von der Art der Gefährdung und dem Einsatzbereich (z.B. Zone 0, 1, 2 für Gase und Zone 20, 21, 22 für Stäube). 3. **Technische Dokumentation**: Hersteller müssen eine technische Dokumentation erstellen, die die Konformität des Geräts mit den Anforderungen der Richtlinie nachweist. 4. **Konformitätsbewertung**: Je nach Kategorie des Geräts sind unterschiedliche Verfahren zur Konformitätsbewertung erforderlich, die von internen Prüfungen bis hin zu externen Prüfstellen reichen können. 5. **Kennzeichnung**: Geräte müssen mit dem CE-Zeichen und spezifischen Kennzeichnungen für die ATEX-Konformität versehen werden. 6. **Betriebsanleitung**: Eine umfassende Betriebsanleitung muss bereitgestellt werden, die Informationen zur sicheren Verwendung des Geräts enthält. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen sicher betrieben werden können.