Darf ein Gymnasiast die Herbstferien um eine Woche verlängern?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht erlaubt, die Schulferien eigenmächtig zu verlängern, auch nicht um eine Woche. Die Schulpflicht gilt auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Wer ohne genehmigte Beurlaubung dem Unterricht fernbleibt, begeht eine Schulpflichtverletzung. Das kann zu unentschuldigten Fehlzeiten, einem Eintrag ins Zeugnis und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld für die Erziehungsberechtigten führen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. ein familiärer Notfall oder eine medizinisch notwendige Reise). In solchen Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung gestellt werden. Urlaubsreisen oder verlängerte Ferien aus privaten Gründen werden in der Regel nicht genehmigt. Weitere Informationen findest du auf den Seiten der jeweiligen Schulministerien, z. B. für [NRW](https://www.schulministerium.nrw/faq-schulpflicht-und-unterrichtsversaeumnisse) oder [Bayern](https://www.km.bayern.de/eltern/schulrecht/urlaub-und-beurlaubung.html).

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