Wann zahlt die Rentenversicherung eine Umschulung nach Reha? Voraussetzungen?

Antwort

Die Rentenversicherung kann eine Umschulung nach einer Reha zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich sind folgende Punkte relevant: 1. **Rehabilitationsbedarf**: Du musst nachweisen, dass eine Umschulung notwendig ist, um deine Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. 2. **Medizinische Rehabilitation**: Du solltest zuvor eine medizinische Rehabilitation durchlaufen haben, die deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt hat. 3. **Berufliche Eignung**: Es muss festgestellt werden, dass du für den neuen Beruf geeignet bist und die Umschulung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. 4. **Antragstellung**: Du musst einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei der Rentenversicherung stellen. 5. **Individuelle Prüfung**: Die Rentenversicherung prüft deinen Antrag individuell und entscheidet, ob die Umschulung genehmigt wird. Es ist ratsam, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachberater über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren.

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