In der Schweiz kannst du in der Regel bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei deiner Pensionskasse bleiben. Das ordentliche Rentenalter für die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) liegt derzeit 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen. Viele Pensionskassen bieten jedoch die Möglichkeit, die Altersrente auch später zu beziehen, was bedeutet, dass du weiterhin in der Pensionskasse bleiben kannst, solange du aktiv erwerbstätig bist. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen deiner Pensionskasse zu prüfen, da diese variieren können.