Wenn bei Flexirente mit Abschlägen weitergearbeitet wird: Sind Abschläge nach regulärer Renteneintrittszeit weg?

Antwort

Ja, wenn du die Flexirente mit Abschlägen in Anspruch nimmst und nach Erreichen der regulären Renteneintrittszeit weiterarbeitest, bleiben die Abschläge bestehen. Die Abschläge, die bei einem vorzeitigen Renteneintritt vorgenommen werden, sind dauerhaft und werden nicht rückgängig gemacht, auch wenn du nach Erreichen der regulären Altersgrenze weiterarbeitest.

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