*Religiosum obsequium* (voll: *religiosum voluntatis et intellectus obsequium*) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und dem Kirchenrecht und bedeutet „religiöser Gehorsam/Beistimmung des Willens und des Verstandes“. Gemeint ist die innere Zustimmung und loyale Annahme, die Katholikinnen und Katholiken Lehren schulden, wenn der Papst oder das Bischofskollegium etwas **authentisch** lehrt, ohne es als **unfehlbares Dogma** zu definieren. Es ist damit **mehr als bloßer Respekt**, aber **weniger als der Glaubensgehorsam** (*assensus fidei*), der bei dogmatischen, endgültig vorgelegten Glaubenswahrheiten verlangt wird. Praktisch heißt das: Solche Lehren sollen ernsthaft bejaht und nicht leichtfertig öffentlich zurückgewiesen werden; bei Schwierigkeiten wird eine zurückhaltende, kirchentreue Haltung erwartet.