Im katholischen Kirchenrecht bedeutet „Entweihung“ (Profanation) einer Kirche, dass sie durch einen schwerwiegenden, objektiv ungeziemenden Akt für den Gottesdienst ungeeignet gemacht... [mehr]
Das Entweihen (Profanieren) einer katholischen Kirche bedeutet, dass der Raum seine ausschließliche Bestimmung als Ort des Gottesdienstes verliert. Nach katholischem Verständnis ist eine Kirche durch eine feierliche Weihe (Konsekration) oder Segnung Gott geweiht und damit ein heiliger Ort. Eine Entweihung kann absichtlich (z.B. durch einen offiziellen Akt, wenn das Gebäude künftig anders genutzt werden soll) oder faktisch (z.B. durch schwere, öffentlich begangene Respektlosigkeiten wie Sakrilegien) geschehen. **Moderne, respektvolle Antwort:** Eine katholische Kirche wird entweiht, wenn sie offiziell durch die zuständige kirchliche Autorität (meist der Bischof) für den Gottesdienst außer Dienst gestellt wird, etwa weil sie nicht mehr benötigt wird oder einer anderen Nutzung zugeführt werden soll. Dies geschieht in einem eigenen liturgischen Akt, der die Weihe aufhebt. Auch schwere Missachtungen des heiligen Charakters (z.B. absichtliche, grobe Respektlosigkeit gegenüber dem Glauben oder den Sakramenten) können als Entweihung betrachtet werden. **Nutzung des Kirchenraums:** Solange eine Kirche geweiht ist, darf sie grundsätzlich nur für Gottesdienste, Gebet und andere religiöse oder pastorale Zwecke genutzt werden. Veranstaltungen, die dem Charakter des Ortes widersprechen (z.B. profane Feiern, kommerzielle Events), sind nicht erlaubt. Nach einer offiziellen Entweihung kann der Raum auch für andere, nicht-religiöse Zwecke genutzt werden, wobei die Kirche darauf achtet, dass die neue Nutzung nicht im Widerspruch zu den christlichen Werten steht. **Weitere Informationen:** - [Katholisch.de: Was passiert mit entweihten Kirchen?](https://www.katholisch.de/artikel/12038-was-passiert-mit-entweihten-kirchen) - [Wikipedia: Profanierung (Kirche)](https://de.wikipedia.org/wiki/Profanierung_(Kirche))
Im katholischen Kirchenrecht bedeutet „Entweihung“ (Profanation) einer Kirche, dass sie durch einen schwerwiegenden, objektiv ungeziemenden Akt für den Gottesdienst ungeeignet gemacht... [mehr]
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