Wie begründet Augustinus die Erbsündentheorie und warum war nur Jesu Mutter davon befreit, obwohl manche Christen nicht daran glauben?

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Augustinus von Hippo (354–430) gilt als einer der wichtigsten Theologen, die die Lehre von der Erbsünde (lat. peccatum originale) maßgeblich geprägt haben. Nach seiner Auffassung wird die Sünde Adams und Evas durch die Zeugung auf alle Menschen übertragen. Jeder Mensch wird also mit einer sündhaften Natur geboren, was bedeutet, dass er von Gott getrennt ist und der Erlösung bedarf. Augustinus begründete dies vor allem mit seiner Auslegung von Paulus’ Briefen, insbesondere Römer 5,12: „Durch einen einzigen Menschen ist die Sünde in die Welt gekommen...“ Die Lehre besagt, dass alle Menschen – mit Ausnahme von Jesus Christus – mit dieser Erbsünde geboren werden. Im Laufe der Kirchengeschichte entwickelte sich in der römisch-katholischen Kirche die Vorstellung, dass auch Maria, die Mutter Jesu, durch ein besonderes Gnadenprivileg (die „Unbefleckte Empfängnis“) von der Erbsünde bewahrt wurde. Dieses Dogma wurde jedoch erst 1854 offiziell verkündet. Nicht alle Christen teilen diese Auffassung: - Die orthodoxen Kirchen lehnen das Konzept der Erbsünde im augustinischen Sinn ab und sprechen eher von einer „Erbkrankheit“ oder „geerbten Sterblichkeit“. - Viele protestantische Kirchen akzeptieren zwar die Erbsündenlehre, lehnen aber das Dogma der unbefleckten Empfängnis Marias ab. - Einige christliche Gruppen (z.B. Unitarier, Quäker) lehnen die Erbsündenlehre insgesamt ab. Weitere Informationen: - [Augustinus von Hippo – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Augustinus_von_Hippo) - [Erbsünde – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Erbs%C3%BCnde) - [Unbefleckte Empfängnis – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Unbefleckte_Empf%C3%A4ngnis)

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