Ist es zulässig, dass die Stornierung einer Sitzplatzreservierung bei Zugausfall ausgeschlossen ist?

Antwort vom

Wenn ein Zug ausfällt, hast du grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und auch der Sitzplatzreservierung. Nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (und auch nach EU-Recht) gilt: Fällt der reservierte Zug aus, kannst du die Sitzplatzreservierung kostenlos stornieren und bekommst das Geld zurück. Ein Ausschluss der Stornierung bei Zugausfall wäre daher nicht zulässig. Die Deutsche Bahn schreibt dazu selbst: „Wenn Ihr Zug ausfällt oder Sie Ihre Reise nicht antreten können, erstatten wir Ihnen den Preis für die Sitzplatzreservierung.“ ([Quelle](https://www.bahn.de/service/buchung/erstattung)) Sollte dir eine Erstattung verweigert werden, kannst du dich an den Kundenservice wenden oder dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ([söp](https://soep-online.de/)) wenden.

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