Für das Handgepäck an deutschen Flughäfen gelten folgende Flüssigkeitsmengenbeschränkungen: Flüssigkeiten müssen in Behältern von maximal 100 Millilitern abgepackt sein. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel untergebracht werden, der ein Volumen von maximal einem Liter haben darf. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt. Diese Regelung gilt für alle Arten von Flüssigkeiten, einschließlich Gels, Pasten und ähnlichen Substanzen.