Müssen Cremes im Handgepäck in transparenten Behältern sein?
Antwort vomNein, Cremes müssen im Handgepäck nicht in transparenten Tuben oder Dosen sein. Sie dürfen in undurchsichtigen Behältern transportiert werden. Wichtig ist jedoch, dass jeder Behälter maximal 100 ml Fassungsvermögen hat und alle Flüssigkeiten, Cremes, Gele und ähnliche Substanzen gemeinsam in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel transportiert werden. Die Transparenz ist also nur für den Beutel, nicht für die einzelnen Behälter vorgeschrieben.