Welche Einkunftsart gilt für Reiseveranstalter?

Antwort vom

Die Einkünfte eines Reiseveranstalters fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Gewerbebetrieb" gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Ein Reiseveranstalter betreibt ein Gewerbe, da er selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind daher gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Gewerbesteuer.

Verwandte Fragen

Wo kann man als Deutscher ohne Einkommens- oder Krankenversicherungsnachweis leben?

Wenn du in Deutschland eine Wohnung suchst, ist der Krankenversicherungsnachweis dafür normalerweise gar nicht relevant – das eigentliche Problem ist fast immer der fehlende Einkommensnachw...

Gibt es Meier's Weltreisen noch?

Ja – Meier’s Weltreisen gibt es noch. Die Marke ist weiterhin aktiv, die Website ist online, Buchungen und Kundenservice laufen, und im Impressum steht die DERTOUR Deutschland GmbH als Bet...