Welche Einkunftsart gilt für Reiseveranstalter?

Antwort vom

Die Einkünfte eines Reiseveranstalters fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Gewerbebetrieb" gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Ein Reiseveranstalter betreibt ein Gewerbe, da er selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind daher gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Gewerbesteuer.

Verwandte Fragen

Gibt es Meier's Weltreisen noch?

Ja – Meier’s Weltreisen gibt es noch. Die Marke ist weiterhin aktiv, die Website ist online, Buchungen und Kundenservice laufen, und im Impressum steht die DERTOUR Deutschland GmbH als Bet...

Welche Reiseveranstalter bieten Haus-zu-Haus-Busreisen an?

In Deutschland bieten u. a. folgende Reiseveranstalter Haus-zu-Haus-Busreisen (Abholung/Heimservice, teils gegen Aufpreis und regional begrenzt) an: Höffmann Reisen – Reisebüro Schmid...

Wie wird der Reiseveranstalter Ferientouristik bewertet?

„Ferientouristik“ (als FERIEN Touristik) wird je nach Portal unterschiedlich bewertet: HolidayCheck (Veranstalterprofil „FERIEN Touristik“) 88% positive Erfahrungen bei 846 Bew...