Die Einkünfte eines Reiseveranstalters fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Gewerbebetrieb" gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Ein Reiseveranstalter betreibt ein Gewerbe, da er selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind daher gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Gewerbesteuer.