Gesetzestext im Bundesreisekostengesetz zu längeren Autofahrten tagsüber zur Vermeidung von Ermüdung und Gefahren?

Antwort

Im Bundesreisekostengesetz (BRKG) gibt es keine spezifische Regelung, die sich direkt auf das Durchführen längerer Autofahrten tagsüber zur Vermeidung von Ermüdung und Gefahren bezieht. Das BRKG regelt hauptsächlich die Erstattung von Reisekosten, die im Rahmen von Dienstreisen anfallen. Allerdings wird in der Praxis oft empfohlen, bei längeren Fahrten Pausen einzulegen und die Fahrtzeiten so zu planen, dass die Sicherheit der Reisenden gewährleistet ist. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen zu Reisekosten und -zeiten kann es hilfreich sein, die entsprechenden Paragraphen des BRKG zu konsultieren oder sich an dieändige Stelle innerhalb der jeweiligen Institution zu wenden.

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