Wie sind in Baden-Württemberg die örtlichen Vorschriften und Regelungen zur Öffnung eines Wehres bei Hochwasser?

Antwort

In Baden-Württemberg regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen die Öff von Wehren bei Hochwasser. Die wichtigsten Regelungen sind im Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) und in der Verordnung des Umweltministeriums über die Hochwasservorhersage und Hochwasserwarnung (Hochwasserwarnverordnung - HWVO) festgelegt. 1. **Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG):** - Das WG legt die allgemeinen Pflichten der Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz fest. Betreiber von Wehren sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Hochwasserschäden zu verhindern oder zu minimieren. 2. **Hochwasserwarnverordnung (HWVO):** - Diese Verordnung regelt die Hochwasservorhersage und -warnung. Sie verpflichtet die zuständigen Behörden, rechtzeitig Warnungen herauszugeben und Maßnahmen zu koordinieren. 3. **Betriebsanweisungen und Genehmigungen:** - Betreiber von Wehren müssen Betriebsanweisungen einhalten, die von den zuständigen Wasserbehörden genehmigt wurden. Diese Anweisungen enthalten spezifische Regelungen zur Wehröffnung bei Hochwasser. 4. **Kommunale Regelungen:** - Zusätzlich können kommunale Satzungen und Verordnungen spezifische Vorschriften zur Wehröffnung enthalten. Diese sind bei den jeweiligen Gemeinden oder Landratsämtern zu erfragen. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen sollte man sich an die zuständige Wasserbehörde oder das Umweltministerium Baden-Württemberg wenden. Weitere Informationen sind auch auf der offiziellen Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu finden: [Umweltministerium Baden-Württemberg](https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/).

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