Urteile mit Potenzial der Rechtsprechung familiärer Sorgepflichten in der Arbeitsorganisation

Antwort

Es gibt mehrere Urteile, die das Potenzial der Rechtsprechung bei der Berücksichtigung familiärer Sorgepflichten in der Arbeitsorganisation verdeutlichen. Hier sind einige relevante Entscheidungen: 1. **BAG, Urteil vom 19. Januar 2010 – 9 AZR 882/08**: In diesem Urteil stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Arbeitgeber bei der Dienstplangestaltung die familiären Verpflichtungen ihrer Mitarbeiter berücksichtigen müssen, insbesondere wenn es um die Betreuung von Kindern geht. 2. **BAG, Urteil vom 6. November 2012 – 9 AZR 53/12**: Hier wurde entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund von familiären Verpflichtungen vorliegt, wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der Pflegeverantwortung hat, ungünstigere Arbeitsbedingungen auferlegt. 3. **EuGH, Urteil vom 22. November 2012 – C-506/11**: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Arbeitnehmer mit familiären Verpflichtungen nicht benachteiligt werden, was auch Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation hat. 4. **BAG, Urteil vom 20. September 2016 – 9 AZR 352/15**: In diesem Fall wurde die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hervorgehoben, insbesondere in Bezug auf flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit. Diese Urteile zeigen, dass die Rechtsprechung zunehmend die Bedeutung familiärer Sorgepflichten anerkennt und Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese in der Arbeitsorganisation zu berücksichtigen.

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