Welche Person der Rechtspflege fertigt Urteile, Beschlüsse und zieht Gerichtskosten ein?

Antwort

Die Person der Rechtspflege, die Urteile und Beschlüsse fertigt sowie die Gerichtskosten einzieht, ist der Richter. Richter sind für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig und erstellen die entsprechenden schriftlichen Urteile und Beschlüsse. Sie sind auch verantwortlich für die Festsetzung und Einziehung der Gerichtskosten im Rahmen ihrer Entscheidungen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten