Ob du als Selbstständiger unterordnungsfähig bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art deiner Selbstständigkeit und den vertraglichen Vereinbarungen, die du mit deinen Kunden oder Auftraggebern hast. In der Regel gilt, dass Selbstständige in der Regel nicht untergeordnet sind, da sie eigenverantwortlich arbeiten und ihre eigenen Entscheidungen treffen. Allerdings kann es in bestimmten Fällen, wie bei einer Scheinselbstständigkeit, zu einer rechtlichen Einordnung kommen, die eine Unterordnungsfähigkeit nahelegt. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen deiner Tätigkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Bei Unsicherheiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.