Ja, nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Destinatäre identifiziert werden, wenn es um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht. Die Identifizierungspflicht gilt insbesondere für Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten oder in bestimmten Branchen tätig sind. Die Identifizierung umfasst in der Regel die Erfassung von Namen, Geburtsdatum, Adresse und gegebenenfalls weiteren relevanten Informationen, um die Identität der Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen.