Ja, auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ALG I) hast du grundsätzlich Anspruch auf Urlaub. Der Urlaub wird in der Regel nach den gleichen Regeln gewährt wie bei einer regulären Beschäftigung. Es ist jedoch wichtig, dass du deinen Urlaub bei der Agentur für Arbeit anmeld, um sicherzustellen, dass dein Anspruch auf ALG I während dieser Zeit nicht beeinträchtigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Modalitäten und Fristen direkt bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit zu erfragen.