Ist die Zwingerhaltung von bellenden Hunden nachts in Wohngebieten erlaubt?

Antwort

Ob Hunde in Wohngebieten in einem Zwinger gehalten werden dürfen, hängt in Deutschland von verschiedenen rechtlichen Vorgaben ab: 1. **Tierschutzrecht**: Nach dem Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) muss die Unterbringung eines Hundes artgerecht sein. Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt Mindestanforderungen an Zwingerhaltung, z.B. Größe, Witterungsschutz, Sozialkontakt und Bewegungsmöglichkeiten. 2. **Immissionsschutzrecht**: Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 117 OWiG) und den Landesimmissionsschutzgesetzen darf von Tieren keine unzumutbare Lärmbelästigung für Nachbarn ausgehen. Hundegebell, besonders nachts (22–6 Uhr), gilt in Wohngebieten als besonders störend. Regelmäßiges oder anhaltendes Bellen in der Nacht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 3. **Kommunale Vorschriften**: Viele Gemeinden haben zusätzliche Regelungen zur Hundehaltung und zum Lärmschutz. **Fazit:** Die reine Zwingerhaltung ist unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben grundsätzlich erlaubt. Wenn der Hund jedoch nachts bellt und dadurch Nachbarn gestört werden, kann dies zu Auflagen, Bußgeldern oder sogar einem Haltungsverbot führen. In der Praxis ist es in Wohngebieten meist problematisch, Hunde nachts im Zwinger zu halten, wenn sie bellen, da dies als Ruhestörung gilt. **Tipp:** Vor der Zwingerhaltung in Wohngebieten sollte man sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Veterinäramt informieren und auf die Nachtruhe achten, um Konflikte zu vermeiden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was bedeutet die Pflicht der Nachtruhe?

Die Pflicht der Nachtruhe bedeutet, dass in bestimmten Zeiträumen – meist zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr – besondere Rücksicht auf die Ruhe und das Schlafbedürfnis anderer... [mehr]