Muss man laut einem Urteil keine Zweitwohnsteuer mehr zahlen?

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**Nein. Ein Urteil hat die Zweitwohnsteuer nicht generell abgeschafft. Zahlen musst du sie weiterhin grundsätzlich dann, wenn deine Gemeinde eine wirksame Satzung hat und dein Fall darunter fällt.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/zweitwohnung-und-zweitwohnungsteuer-zusammenfassung-LI3569553.html)) ## Was das oft missverstandene Urteil tatsächlich bedeutet Es gab Entscheidungen, die **bestimmte Ausgestaltungen** der Zweitwohnsteuer für rechtswidrig erklärt haben – aber **nicht die Steuer an sich**. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 beanstandet, wenn Gemeinden die Steuer noch auf völlig veralteten Einheitswerten von 1964 aufbauen oder einen **degressiven Tarif** verwenden, bei dem teurere Wohnungen prozentual günstiger besteuert werden. Gleichzeitig hat das Gericht ausdrücklich festgehalten, dass die Länder und Gemeinden **grundsätzlich** befugt sind, eine Zweitwohnsteuer zu erheben. ([rsw.beck.de](https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-zweitwohnungsteuern-auf-basis-der-einheitsbewertung-von-1964-verfassungswidrig)) Der entscheidende Punkt ist also: **Unwirksam kann eine konkrete Satzung oder Berechnungsmethode sein, nicht automatisch die Zweitwohnsteuer insgesamt.** ([rsw.beck.de](https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-zweitwohnungsteuern-auf-basis-der-einheitsbewertung-von-1964-verfassungswidrig)) ## Wann du möglicherweise nicht zahlen musst Nicht steuerpflichtig ist eine Wohnung typischerweise dann, wenn sie **nicht deiner persönlichen Lebensführung dient**, sondern eine **reine Kapitalanlage** ist. Das Bundesverwaltungsgericht sagt dazu: Bloßer Leerstand reicht dafür noch nicht; die Gemeinde darf zunächst vermuten, dass eine vorhandene und nutzbare Zweitwohnung auch privat vorgehalten wird. Diese Vermutung musst du mit objektiven Umständen widerlegen. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/pm/2014/59)) Außerdem gilt: Eine Gemeinde darf die Steuer nur erheben, wenn es **eine wirksame örtliche Satzung** gibt und deren Voraussetzungen in deinem Fall wirklich erfüllt sind. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/zweitwohnung-und-zweitwohnungsteuer-zusammenfassung-LI3569553.html)) ## Praktische Konsequenz Wenn du einen Bescheid bekommen hast, ist die richtige Frage nicht „Gibt es die Steuer noch?“, sondern: **Ist die Satzung meiner Gemeinde wirksam und passt sie auf meinen Fall?** Genau dort entscheidet sich, ob du zahlen musst oder gute Chancen gegen den Bescheid hast. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/zweitwohnung-und-zweitwohnungsteuer-zusammenfassung-LI3569553.html)) Ein häufiger Irrtum ist also: **„Es gab ein Urteil, also muss niemand mehr zahlen.“** Das ist falsch. Richtig ist: **Manche Gemeinden mussten ihre Regeln anpassen; die Steuer selbst besteht weiter.** ([rsw.beck.de](https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-zweitwohnungsteuern-auf-basis-der-einheitsbewertung-von-1964-verfassungswidrig))