Darf die Stadt für Zweckentfremdung ein Zwangsgeld und die Kreisverwaltung ein Bußgeld verlangen?

Antwort vom

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, dass verschiedene Behörden für denselben Sachverhalt unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, solange diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln. Die Stadt kann ein Zwangsgeld erheben, um die Einhaltung von Vorschriften durchzusetzen, während die Kreisverwaltung ein Bußgeld verhängen kann, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Allerdings darf es nicht zu einer doppelten Bestrafung für denselben Verstoß kommen, was im rechtlichen Sinne als "ne bis in idem" (nicht zweimal in derselben Sache) bekannt ist. Es wäre ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die rechtlichen Grundlagen in deinem Fall zu klären.

Verwandte Fragen

Wie viel Bußgeld kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 15 km/h innerorts?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von bis zu 15 km/h werden für Pkw aktuell 30 € bis 50 € fällig: bis 10 km/h sind es 30 €, bei 11 bis 15 km/h 50 €;...

Welche Paragraphen gelten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird in Deutschland vor allem § 3 StVO genannt; im Bußgeldbescheid stehen zusätzlich meist die Sanktionsgrundlagen aus StVG, StVO und Bu&s...