Das Bereicherungsrecht dient dazu, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen auszugleichen. Es regelt die Rückabwicklung von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erfolgt sind, und stellt sicher, dass niemand auf Kosten eines anderen ungerechtfertigt bereichert wird. Im deutschen Recht ist das Bereicherungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 812 ff. geregelt. Ein typisches Beispiel ist die Rückforderung von Geld, das irrtümlich überwiesen wurde.