Sind Zwangsgeld und Bußgeld wegen Zweckentfremdung möglich?

Antwort

Ja, Zwangsgeld und Bußgeld können bei Zweckentremdung von Wohnraum verhängt werden. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt wird, beispielsweise als Ferienwohnung oder für gewerbliche Zwecke. Die genauen Regelungen und Höhe der Strafen können je nach Bundesland und Kommune variieren. In vielen Städten gibt es spezifische Gesetze, die solche Maßnahmen regeln, um den Wohnungsmarkt zu schützen. Es ist ratsam, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren.

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