Ist die Zustellung des Vollstreckungsbescheides eine Vollstreckungsvoraussetzung?

Antwort vom

Ja, die Zustellung des Vollstreckungsbescheides ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckung. Der Vollstreckungsbescheid muss dem Schuldner zugestellt werden, damit dieser über die gegen ihn gerichtete Forderung informiert ist und die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren. Erst mit der Zustellung wird der Vollstreckungsbescheid wirksam und die Vollstreckung kann eingeleitet werden.

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