Was ist das Zuschreibungsgebot?

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Das Zuschreibungsgebot ist ein Grundsatz im deutschen Steuerrecht, der besagt, dass Einkünfte und Vermögenswerte derjenigen Person zugerechnet werden müssen, die wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es stellt sicher, dass die steuerliche Belastung der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität entspricht und nicht durch formale Gestaltungen umgangen wird. Das Zuschreibungsgebot ist insbesondere im Zusammenhang mit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen relevant.

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